LIECHTENSTEINISCHE TRACHTENVEREINIGUNG

LTV LIECHTENSTEINISCHER TRACHTENVERBAND

Liechtensteiner Trachtenvereinigung

ANTRAG

Triesenberger Frauentracht

Das Tragen der Tracht und deren Pflege richten sich nach dem Leitbild der Liechtensteinischen Trachtenvereinigung (LTV) in der jeweils gültigen Fassung. Viele Trachtenteile werden von der LTV und den Gemeinden Liechtensteins subventioniert. Zudem wird die Förderung der Kulturstiftung Liechtenstein mittels Ausrichtung einer zusätzlichen Subvention durch die LTV an die Mitglieder weitergegeben. Von der Trachtenträgerin wird daher erwartet, dass sie sich während mindestens 15 Jahren im Sinne des Trachtenvereins / der Trachtengruppe und der LTV aktiv betätigt.

Subventioniert
Nicht subventioniert
Das Tragen der Tracht und deren Pflege richten sich nach dem Leitbild der Trachtengruppe Triesenberg in der jeweils gültigen Fassung. Das Trachtenmitglied erklärt sich bereit, die Aufgaben gemäss den Statuten der Trachtengruppe Triesenberg zu erfüllen. LTV Mai 2020 Seite 2 von 2 Sämtliche Trachten werden durch die Trachtengruppe Triesenberg angeschafft und den Mitgliedern als Leihgabe übergeben. Die Tracht darf nur von Mitgliedern der Trachtengruppe Triesenberg getragen werden. Hat ein Mitglied das 15. Altersjahr vollendet und die Tracht während weiteren zehn Jahren ehrenvoll getragen, soll diese in das Eigentum des Trachtenmitglieds übergehen.
Die antragstellende Trachtenfrau erklärt sich mit obigem einverstanden.*
Für den Vorstand der Trachtengruppe Triesenberg

Der Vorstand der Trachtengruppe Triesenberg befürwortet den Antrag auf Neu-Anschaffung bzw. auf Ersatz. Hinsichtlich eines zusätzlichen Trachtenteils (z.B. 2. Bluse) oder des Ersatzes eines Trachtenteils vor Ablauf von 15 Jahren (z.B. wegen Verschleiss) bestätigt die Trachtengruppe Triesenberg ausdrücklich die sehr aktive Mitwirkung ihres Mitgliedes bei Anlässen auf Gemeinde- und Landesebene und beurteilt die Anschaffung des Ersatzes als dringend angezeigt.