LIECHTENSTEINISCHE TRACHTENVEREINIGUNG

LTV LIECHTENSTEINISCHER TRACHTENVERBAND

Liechtensteiner Trachtenvereinigung

ANTRAG

Liechtensteiner Frauentracht 

Das Tragen der Tracht und deren Pflege richten sich nach dem Leitbild der Liechtensteinischen Trachtenvereinigung (LTV) in der jeweils gültigen Fassung. Viele Trachtenteile werden von der LTV und den Gemeinden Liechtensteins subventioniert. Zudem wird die Förderung der Kulturstiftung Liechtenstein mittels Ausrichtung einer zusätzlichen Subvention durch die LTV an die Mitglieder weitergegeben. Von der Trachtenträgerin wird daher erwartet, dass sie sich während mindestens 15 Jahren im Sinne des Trachtenvereins / der Trachtengruppe und der LTV aktiv betätigt.

Subventioniert
Nicht subventioniert
LTV Mai 2020 Seite 2 von 2 Sollten sich vor Ablauf der 15 Jahre Umstände ergeben, welche die Aktivitäten im Trachtenverein / in der Trachtengruppe verunmöglichen (Tracht passt nicht mehr,
Austritt aus Verein/Gruppe, Auswanderung, etc.), so ist die Tracht wieder ins Eigentum des Trachtenvereins /der Trachtengruppe oder in den Trachtenpool der LTV zu übertragen. Andernfalls ist die erhaltene Subvention wie folgt zurückzuzahlen:
bis zum 5. Jahr 100%
vom 6. bis 10. Jahr 66%
ab dem 11. Jahr 33%
Hiervon ausgenommen sind Krankheit und altersbedingte Verhinderung.
Die antragstellende Trachtenfrau erklärt sich mit obigem einverstanden.*
Für den Vorstand des Trachtenvereins/der Trachtengruppe*
Der Vorstand des Trachtenvereins / der Trachtengruppe befürwortet den Antrag auf Neu-Anschaffung bzw. auf Ersatz. Hinsichtlich eines zusätzlichen Trachtenteils (z.B. 2. Bluse) oder des Ersatzes eines Trachtenteils vor Ablauf von 15 Jahren (z.B. wegen Verschleiss) bestätigt der Trachtenverein / die Trachtengruppe ausdrücklich die sehr aktive Mitwirkung der Trachtenfrau bei Anlässen auf Gemeinde- und Landesebene und beurteilt die Anschaffung des Ersatzes als dringend angezeigt.