Das Tragen der Tracht und deren Pflege richten sich nach dem Leitbild der Liechtensteinischen Trachtenvereinigung in der jeweils gültigen Fassung.
Viele Trachtenteile werden von der Trachtenvereinigung und den Gemeinde Liechtensteins subventioniert. Zudem wird die Förderung der Kulturstiftung Liechtenstein mittels Ausrichtung einer zusätzlichen Subvention durch die LTV an die Mitglieder weiter gegeben.
Von der Trachtenträgerin, dem Trachtenträger wird daher erwartet, dass während mindestens 15 Jahren die Tracht im Sinne des Trachtenvereins / der Trachtengruppe und der Liechtensteinischen Trachtenvereinigung aktiv betätigt.